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Die LMS Sport GmbH ist der exklusive Ticketpartner der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA.
LMS Sport handelt im Auftrag des FC Augsburg.
Kontakt LMS Sport:
LMS Sport GmbH
König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4
47119 Duisburg
HRB 16963, Amtsgericht Duisburg
USt-IdNr. DE 136 767 396
Tel.: 01803 - 0 1907 0*
Fax: 0203- 860 501 99
* (0,09 €/min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/min.)
Die FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA führt als Veranstalter in der WWK Arena im Rahmen der ihr obliegenden Rechte Fußballspiele des lizenzierten Spielbetriebes durch.
Beim Erwerb der Eintrittskarte werden vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch zwischen dem Karteninhaber (im Folgenden: Kunde) und der FC Augsburg 1907 GmbH & Co KGaA (im Folgenden: Veranstalter) wirksam. In diesem Fall gelten eigene Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) des Veranstalters (s. Punkt 2.).
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte(n) akzeptiert der Kunde die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der LMS Sport GmbH.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für die Vermittlung von Veranstaltungstickets durch die LMS Sport GmbH (im Folgenden LMS). LMS ist nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungstickets.
Die Veranstaltungen werden durch den Veranstalter durchgeführt. Dieser stellt auch die Veranstaltungstickets aus. LMS ist somit Vermittler des Veranstalters. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Sämtliche Ansprüche, die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen (z.B. Inhalte/Programm einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage) sind direkt an den Veranstalter zu richten. Der Käufer bzw. Karteninhaber trägt auch das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.
Für die Richtigkeit der auf dem Internet-Portal von LMS (www.lms-ticket.de/fcaugsburg) geführten Inhalte wird keine Gewähr übernommen.
Die AGB gelten ausschließlich für sämtliche Vertragsbeziehungen, die unter Nutzung des Internetportals www.lms-ticket.de/fcaugsburg bzw. der Nutzung der LMS-Ticket Hotline 01803 - 0 1907 0* (0,09€/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max 0,42€/Min.) zustande gekommen sind. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden erkennt LMS ausdrücklich nicht an.
Gegenstand des mit dieser AGB geregelten Vertrages ist der Vermittlervertrag. Dem Angebot von LMS nimmt der Kunde durch einen Klick auf das Feld „Kaufen“ an. Diese Willenserklärung wird durch die Übersendung einer Transaktionsnummer zu einem Vertrag zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Vertragspartner gültig. Der Vertrag beinhaltet den Auftrag zur Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich des Versands.
Vertragspartner für die Erbringung der durch LMS vermittelten Veranstalterleistung ist ausschließlich der Veranstalter der gewählten Veranstaltung.
Der Vermittlungsvertrag kommt mit dem Zugang der Transaktionsnummer zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.
Die im Internet angebotenen oder über die unter der Ticket-Hotline angegebenen Preise für die Veranstaltungstickets enthalten die Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühr sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Zahlungen per Kreditkarte, per Lastschrift, per Überweisung oder per PayPal können die Preise der Tickets die aufgedruckten Kartenpreise übersteigen. Weitere Service- und Versandgebühren werden Ihnen beim Bestellvorgang angezeigt. Der Gesamtpreis der Bestellung, inklusive aller Gebühren, ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte eine Zahlung z.B. wegen Unterdeckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos rückbelastet werden, hat LMS Ansprüche auf den aus der Rückbelastung entstandenen Schaden.
LMS erbringt Dienstleistungen im Namen des Veranstalters. Das Widerrufsrecht für Eintrittskarten ist ausgeschlossen. Für andere in diesem Online-Shop angebotene Waren gilt nachfolgende Widerrufsbelehrung.
Ein Widerrufsrecht besteht gemäß BGB § 312g Absatz 2 Ziffer 9 nicht für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der
LMS Sport GmbH, König-Friedrich-Wilhelm-Str. 4, 47119 Duisburg
Telefon 0203 860 500, Fax 0203 860 50 119
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail oder per Telefon) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Engelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Der Eintrittskartenkäufer bestätigt, dass die beim Eintrittskartenkauf von ihm angegebenen Daten von LMS in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang genutzt werden. LMS ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung des Ticketvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Datenschutz und Sicherheit.
LMS haftet nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. LMS haftet nicht für Schäden durch einfache Fahrlässigkeit.
Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Duisburg, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung.
Diese ist unter folgendem externen Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Stand: 13.01.2016
2.1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) der FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA („Club“) oder vom Club autorisierten Dritten („autorisierte Verkaufsstellen“) begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest mitveranstaltet werden ("Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt in der WWK ARENA („Stadion“), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
2.1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen oder AGB Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung oder AGB des Heimclubs. Sollten diese ATGB mit den genannten Regelungen des Heimclubs in Widerspruch stehen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
2.1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt bei einem Spiel des Gastclubs im Stadion begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen des jeweiligen Gastclubs widersprechen, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
2.2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club oder bei autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle vom Club autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse unter Ziffer 16 abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
2.2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz des Clubs (www.fcaugsburg.de) dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Der Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (ggf. elektronischem Versand oder print@home-ticket) bzw. Hinterlegung der Tickets (Ziffer 7) kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.2.3 Sonstige Bestellung: Bei Bestellung über die autorisierten Vorverkaufsstellen oder die Ticket-Hotline, kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets (Ziffer 7) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.2.4 Sonderbedingungen: Der Club behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu beschrän-ken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.
2.2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde im Rahmen der Bestellung seine Einwilligung dazu erteilt hat, ist der Club im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die gewünschte Ticketanzahl zu limitieren.
2.2.6 Besuchsrecht: Der Club als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Spielen im Stadion nicht jedem Ticketinha-ber gewähren, sondern nur denjenigen Ticketinhabern, die die Tickets bei dem Club oder einer autorisierten Verkaufsstelle oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 erworben haben. Der Club gewährt daher nur dem Kunden bzw. Ticketinhaber, der die Tickets bei dem Club oder einer autorisierten Verkaufsstelle bezogen hat und durch einen Namensauf-druck und/oder sonstige (elektronische) Merkmale auf dem Ticket identifizierbar ist und/oder gegenüber einem Zweiterwerber, der nach Ziffer 10.3 Tickets zulässig erworben hat, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils einen gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis mit sich zu führen und auf Verlangen des Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 10.4 und 11.3 auslösen. Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt. Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Ticketinhaber kein wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
2.4.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte und/oder eine Rückrundendauerkarte (gemeinsam „Dauerkarten“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Heimspiele des Clubs im Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter www.fcaugsburg.de zu entnehmen. Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel 01.01. bis 30.06. eines Jahres). Die Rückrundendauerkarte besitzt Gültigkeit ab dem 1. Rückrundenspieltag (d.h. 18. Der jeweiligen Saison). Dies gilt auch sofern Spiele an Spieltagen der Rückrunde noch im Kalenderjahr der Hinrunde terminiert und ausgetragen werden. Dauerkarten werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechti-gung sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs („Preisliste“) – abrufbar unter www.fcaugsburg.de.
2.4.2 Abonnement: Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt, unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs, stets im Abonne-ment, d.h. in Form eines Dauerschuldverhältnisses. Minderjährige können eine Dauerkarte nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erwerben. Dem Kunden wird jeweils vor Beginn einer Saison die neue Dauerkarte zugesendet (oder die Dauerkarte entsprechend freigeschaltet), es sei denn, er kündigt sein Abonnement bis zum 15.05. des entsprechenden Jahres. Sollte bis zum 15.05. einer Saison noch nicht feststehen, welcher Spielklasse der FC Augsburg in der folgenden Saison angehören wird, verlängert sich die Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist endet in diesem Fall spätestens mit Ablauf des 5. Werktages, der dem Tag des letzten Bundesligapflichtspiels und/oder Relegationsspiels der laufenden Saison folgt. Die Kündigung kann in Textform (E-Mail ausreichend), im Online-Ticketshop (www.fcaugsburg.de) oder auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang beim Club. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), informiert der Club den Kunden spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist beim Club eingeht. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte zur Zahlung fällig. Der Club ist zur ordentlichen Kündigung des Abonnements mit Wirkung zum 30.06. der jeweiligen Saison berechtigt. Die Kündigung des Clubs ist schriftlich bis zum 30.05. des entsprechenden Jahres zu erklären. Nur klarstellend wird darauf hingewiesen, dass eine Begründung der ordentlichen Kündigung des Abonnements nicht erforderlich ist.
2.4.3 Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 4.2 ist jede Vertragspartei berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich in Textform (E-Mail ausreichend), im Online-Ticketshop (www.fcaugsburg.de) oder auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu kündigen. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 10.4, 11.8 und/oder 11.9 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen. Der Club hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere Dauerschuld-verhältnisse außerordentlich zu kündigen, wenn diese vom Kündigungsgrund betroffen sind (z.B. ein Kunde besitzt mehrere Dauerkarten oder eine Mitgliedschaft beim Club).
2.4.4 Umsetzung: Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Umsetzung“). Eine Umsetzung stellt keine Kündigung der Dauerkarte dar. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Umsetzung; sie erfolgt aus Kulanzgründen seitens des Clubs und steht unter dem Vorbehalt der vorhandenen Kapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten. Die Umsetzung ist nur zum Saisonwechsel möglich. Umsetzungsanträge für die neue Saison können vom Club nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitraum zwischen dem – vom Club kommunizierten – Zeitraum nach Saisonende, in dem Anpassungen bei bestehenden Dauerkartenbelegungen und -inhaberschaften vorgenommen werden können („Änderungs-phase“), schriftlich an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse gestellt werden. Für die Umsetzung können vom Club Bearbeitungsgebühren nach der Preisliste erhoben werden.
2.4.5 Abtretung: Für die Weitergabe einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 10 entsprechend. Darüber hinaus kann der Inhaber einer Dauerkarte die Abtretung auf eine andere Person beantragen („Abtretung“). Eine Abtretung stellt keine Kündigung der Dauerkarte, sondern eine Übertragung des bestehenden Vertragsverhältnisses mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Kunden dar. Der abtretende Kunde bleibt gegenüber dem Club solange verpflichtet, bis der neue Kunde das Rechtsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten vollumfänglich übernom-men hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Abtretung; sie erfolgt allenfalls aus Kulanzgründen seitens des Clubs. Eine Abtretung ist nur zum Saisonwechsel möglich. Der Abtretungsantrag kann nur innerhalb der Änderungsphase und ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Formular, das durch den abtretenden und den neuen Kunden zu unterzeichnen und an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu senden ist, gestellt werden. Das Formular steht auf der Website des Clubs www.fcaugsburg.de zum Download bereit oder ist beim Club unter der in Ziffer 16 genannten Kontaktadresse abzuholen. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den abtretenden Kunden erfolgt nicht. Für die Abtretung können vom Club Servicegebühren nach der Preisliste erhoben werden.
2.5.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich Ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets – soweit verfügbar – sind Kinder bis einschließlich 14 Jahren („Kindertickets“), Schüler (nur Vollzeit), Studenten bis einschl. 26 Jahren, Bundesfreiwilligendienstleistende, Personen ab 65 Jahren, Schwerbehinderte ab 50%, Rentner sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung maßgeblich ist der Tag des Ticketerwerbs.
2.5.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitsperso-nals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer Strafanzeige geahndet werden.
2.5.3 Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.
2.5.4 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 10 mit der zusätzli-chen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion an der entsprechenden Service-Stelle als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“). Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Bearbeitungsgebühr nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während der Laufzeit eines Abonnements, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzunehmen. Eine Aufwertung im Gesamtrahmen des Abonnements kann nur innerhalb der Änderungsphase erfolgen.
2.5.5 Sondertickets: Der Club kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über vom Club autorisierte Verkaufsstellen ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben („Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden, der vom ausgebenden Club jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.
2.6.1 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. SEPA-Lastschrift, Überwei-sung, Sofort-Überweisung, PayPal EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.
2.6.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt dem Club vorbehalten.
2.6.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen Geschäftstag vor Einzug vorab angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Club verursacht wurde.
2.7.1 Versand: Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch den Club. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Club. Für den postalischen Versand bestellte Tickets werden dem Kunden regelmäßig innerhalb von sieben (7) Werktagen ab Versandbestätigung zugestellt (Ziffer 2.2 und 2.3). Sofern der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt keine Tickets erhalten hat, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich unter der in Ziffer 16 angegebenen Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 8.3.
2.7.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, können die Tickets an der hierfür am Stadion eingerichteten Tageskasse (Schalter 3 – 5) zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Der Club kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines Abhanden-kommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten Dritten vor.
2.8.1 Reklamation: Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, und/oder im Falle hinterlegter Tickets nach Ziffer 7.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Im Falle einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben bzw. gemäß Ziffer 7.2 hinterlegt wird, muss eine etwaige Reklamation unverzüglich erfolgen. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbesondere unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungspro-tokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Aushändigung des reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Neuausstellung, sondern eine solche unterliegt der Kulanz des Clubs. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 8.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens des Clubs zurückzuführen ist.
2.8.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets (z.B. Dauerkarten oder Rückrundendauerkarten) sperrt der Club das betroffene Ticket unmittelbar nach Anzeige des technischen Defekts und stellt bei nachgewiesener Legitimation des Kunden ein neues Ticket aus. Für die Neuausstellung können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils gültigen Preisliste des Clubs erhoben werden, es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten. Nicht der elektronischen Zugangskontrolle unterliegende defekte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis des Defekts, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt.
2.8.3 Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhanden-kommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung wird vom Club eine Bearbeitungsge-bühr nach der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club Strafanzeige. Eine Neuausstellung abhandengekomme-ner Tickets, die keiner elektronischen Zugangskontrolle unterliegen, kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
2.9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebots-abgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets.
2.9.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 10.3 zulässig.
2.9.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung im Falle eines bei Erwerb des oder der Tickets bereits endgültig terminierten Spieles bzw. einer Veranstaltung, kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises zur Einlösung in den angegebenen Fanshops des Clubs; Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung zu Gunsten des Kunden. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung eines Spieles bzw. einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des oder der Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung eines Spieles bzw. einer Veranstaltung noch nicht feststand.
2.9.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen und gemäß Ziffer 9.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit, es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederho-lungsspiel hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
2.9.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Der Club ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Dauerkarten für einzelne Spiele zu sperren. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage des Tickets bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zu Gutschein gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
2.10.1 Sinn und Zweck: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Fans der aufeinandertreffen-den Mannschaften und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
2.10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Club und autorisierten Vorverkaufsstellen vorbehalten. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub, ticketbande etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste; oder
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste.
h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.
2.10.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 10.2 vorliegt und und
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Clubs (www.fcaugsburg.de) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt, oder
b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und dem Club einverstanden ist und (3) der Club unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat.
2.10.4. Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens, (ggfs. weitere Daten) des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 10.1.
2.10.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 10.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 10.2 verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern,
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen,
c) betroffene Kunden vom Ticketverkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5) Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse,
d) im Falle einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder 10.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe von Ziffer 14. zu verlangen,
e) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw. in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen; und/oder
f) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden, zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
2.11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Stadion ausgehängten Stadionordnung. Die Stadionordnung ist im Internet unter www.fcaugsburg.de jederzeit einsehbar. Mit Zutritt zum Bereich des Stadions erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich. Die Stadionordnung gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
2.11.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung ist stets Folge zu leisten.
2.11.3 Zutrittsrecht:Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.6 erworbe-nen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion kann verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen,
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit,
c) der Aufdruck auf den Tickets (Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern und /oder Warenkorb- oder Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-Code bereits im elektronischen Zutrittssystem zugetreten ist, soweit dies nicht vom Club zu vertreten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammen-hang mit dem Ticket als Kunde gespeichert oder vermerkt ist (z.B. per Namensaufdruck bei personalisierten Tickets), es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 vor. Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.
2.11.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen, sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
2.11.5 Sichtbehinderungen: IIm gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
2.11.6 Fanblocks: Die Blöcke K, L, N, O und insbesondere M sowie weitere einzeln zugewiesene Blöcke im Stadion sind der Heimbereich der Fans des Clubs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da der Club aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt im Heimbereich nicht gestattet. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der/dem betroffene/n Gästefan aus dem Stadion verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
2.11.7 Ungebührliches Verhalten: Siehe hierzu die Stadionordnung des FC Augsburg § 3 (1) – (4) (einzusehen unter: www.fcaugsburg.de)
2.11.8 Videoüberwachung: : Zur Gewährleistung und Optimierung der Stadionsicherheit sowie zur Unterstützung der Arbeit der Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden wird das Stadion und teilweise das Umfeld des Stadions nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) in Verbin-dung mit § 4 des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) videoüberwacht. Darüber hinaus nutzen auch die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden an Spieltagen Videoüberwachungsanlagen aus eigener Zuständigkeit zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Einklang mit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechende mittels einer Videoüberwachungsanlage erstellte Aufnahmen werden vom Club bzw. von den Ordnungs- und den Strafverfolgungsbehörden vertraulich behandelt, können aber insbesondere bei Verdacht auf und/oder dem Eintritt von Straftaten als Beweismittel dienen. Gleiches gilt hinsichtlich der nach Ziffer 12 erstellten Bild- und Bildtonaufnahmen, die von dem Club oder dem jeweils nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband bei entsprechender Aufforderung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) oder f) DSGVO zu diesen Zwecken an Behörden oder Gerichte übermittelt werden. Bei ereignisloser Durchführung einer mittels Videoüberwachungsanlage aufgenommenen Veranstaltung werden die Aufnahmen unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, gelöscht.
2.11.9 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Stadionordnung des FC Augsburg (einzusehen unter: www.fcaugsburg.de) ist der Verletzte verpflichtet, an die FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA eine in das billige Ermessen von FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA gestellte Vertragsstrafe zu zahlen. Sie wird nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit bestimmt und festgesetzt. Der Verletzte ist in diesem Fall berechtigt, die Höhe der Vertragsstrafe durch das örtlich und sachlich zuständige Gericht prüfen zu lassen. Im Falle einer schuldhaften Zuwider-handlung gegen die Stadionordnung ist der Besucher insbesondere verpflichtet zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von bis zu 2.500,00,- Euro.
2.11.10 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versamm-lungsgesetzes, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer 11.7 und den Sanktionen gemäß Ziffer 11.8 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den Deutschen Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frankfurt/Main zur Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein sollte.
2.11.11 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer 11.7, insbeson-dere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer Gegenstände und/oder das Werfen von Gegenständen, kann der Club, im Falle entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub, von den zuständigen Verbänden (DFL Deutsche Fußball Liga GmbH, DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Deutscher Fußball-Bund e.V., Union of European Football Associations (UEFA)) mit einer Geldstrafe oder anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür nachweisbar identifi-zierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich der gesamten Geldstrafe bzw. des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw. den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen der einzelnen nachweisbar identifizierten Verantwortlichen ein Verursachungszusammenhang bestand.
2.12.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach Ziffer 12.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnah-men können durch den Club sowie den nach Ziffer 12.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
2.12.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 12 sowie der Ziffer 17 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 10.2 und 10.3 bleiben unberührt.
2.12.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL Deutsche Fußball Liga e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;
b) DFB Pokal: DFB Deutscher Fußball-Bund e.V. mit Sitz in der Otto-Fleck-Schneise 6, D-60528 Frankfurt/Main; und
c) UEFA Champions League und UEFA Europa League: Union of European Football Associations (UEFA) mit Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon (“UEFA”)
2.13.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a) und b) – oder 11.7, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.11 bzw. deliktsrechtlicher Vorschrif-ten) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
2.13.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne.
2.14.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder Ziffer 10.2 b) durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziffer 13 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
2.14.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden müssen, sind die in Ziffer 13.2 dieser ATGB genannten Kriterien.
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechts-grund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Tickets des Clubs können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:
FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Bürgermeister-Ulrich-Str. 90, 86199 Augsburg
Telefon: 0821/ 650 40 0
Fax: 0821/ 650 40 589
E-Mail: info@fcaugsburg.de
Internet: www.fcaugsburg.de
Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.
Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG).
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter www.fcaugsburg.de abrufbaren Datenschutzerklärung entnommen werden. Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltun-gen des Clubs (siehe Ziffer 12) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils zuständigen Verbands, für den DFL Deutsche Fußball Liga e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den Deutschen Fußball-Bund e.V. auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/, verwiesen. Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 11.8 zur Videoüberwachung und in Ziffer 12 zu Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. Die berechtigten Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 10.1.
2.18.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
2.18.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des Clubs.
2.18.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Stadt Augsburg. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhält-nis ebenfalls Stadt Augsburg vereinbart.
2.18.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.
Der Club ist – unbeschadet der insoweit vorrangigen Sonderregelung für die Änderung der Konditionen für die jeweils kommende Spielzeit bei einem Dauerkarten-Abonnement nach Ziffer 4.2 – bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt, diese ATGB und/oder die Preisliste mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt der Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Änderungskündigung ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die in Ziffer 16 genannte Kontaktadresse zu richten.
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.
Stand Juli 2019
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise und Bedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden für Reiseverträge im Sinne des § 651a BGB regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen. Die Abgrenzung des Rahmens unserer Verantwortung soll Ihnen Klarheit darüber geben, was Sie von uns erwarten können und für was wir einstehen. Wir wollen dadurch Sie und uns vor unnötigen Missverständnissen bewahren.
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, dem Reiseveranstalter, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder per e-Mail geschehen. Der Reisevertrag gilt erst dann als verbindlich, wenn Ihnen die Buchung und der Preis der Reise schriftlich oder per e-Mail bestätigt wurde.
Die Reiseanmeldung muss bei Minderjährigen durch ihren gesetzlichen Vertreter (im Regelfall die Eltern) bei unter Betreuung stehenden Volljährigen durch den Betreuer erfolgen. Der gesetzliche Vertreter oder Betreuer erteilt mit Abgabe der Reiseanmeldung seine Zustimmung zur Teilnahme an der Reise. Eine Übernahme der Betreuung des Minderjährigen oder unter Betreuung stehenden Volljährigen durch den Reiseveranstalter findet nicht statt.
1.2 Sofern Sie erklärt haben, für die vertraglichen Verpflichtungen auch anderer durch Sie angemeldeten Personen einzustehen, haften auch Sie neben den von Ihnen angemeldeten Teilnehmern für deren Pflichten aus dem Reisevertrag.
1.3 Sie erhalten bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss die Reisebestätigung zugesandt, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält, sofern sich diese Angaben nicht aus dem Reiseprogramm ergeben.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot durch uns, dem Reiseveranstalter vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie, der Reisende, innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklären oder die Reise widerspruchslos antreten.
2.1 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, wird mit Zugang der Reisebestätigung und der Reiseunterlagen der Reisepreis vollständig zur Zahlung fällig.
2.3 Der Reisepreis für Reisen die nicht länger als vierundzwanzig (24) Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und nicht den Preis von € 75,- übersteigen, sind spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Für diese Reisen bedarf es keines Sicherungsscheines gemäß Punkt 2.1 dieser AGB.
2.4 Ist trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist der Reisepreis bis Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, sind wir berechtigt den Vertrag zu kündigen und die unter Punkt 5.2 Abs. 1 dieser AGB angegebenen Rücktrittsgebühren geltend zu machen. Sind keine Rücktrittsgebühren angegeben, steht uns eine pauschale Entschädigung nach Punkt 5.2 Abs. 2 dieser AGB zu. Das Recht, nach Maßgabe der §§ 281 Abs. 2, 323 Abs. 1 BGB auch ohne Setzung einer angemessenen Nachfrist den Vertrag zu kündigen, bleibt unberührt. Sollten wir in solch einem Fall einen über die vereinbarten Rücktrittsgebühren bzw. die pauschale Entschädigung gemäß Punkt 5.2 dieser AGB hinausgehenden Schaden haben, sind wir berechtigt, diesen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
2.5 Die Kosten für etwaige zusätzliche Leistungen oder Reservierung von Leistungen außerhalb des vereinbarten Inhalts und Umfangs (Punkt 3.1 AGB) sind nicht im Reisepreis enthalten. Sie werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und sind zusätzlich zum Reisepreis zu zahlen.
3.1 Leistungsumfang
Der Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die in der Reisebeschreibung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung, ausgenommen des Reisepreises, zu erklären.
3.2 Für die Beförderung von größeren Sport- und Musikgeräten oder Fanutensilien etc. existieren Sonderbestimmungen, die bei uns erfragt werden können.
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Treten bei Reiseverträgen, bei denen zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier (4) Monate liegen, nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen durch erhöhte Beförderungskosten (z.B. Treibstoffkosten) oder ähnliche Änderungen oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse ein, so behalten wir uns vor, den vereinbarten Reisepreis entsprechend zu erhöhen.
Der Umfang einer Reisepreiserhöhung errechnet sich bei erhöhten Beförderungskosten, indem alle zusätzlichen Kosten, die Ihrem Transportmittel eindeutig zugeordnet werden können, durch die Zahl der Personen, die mit dem Transportmittel transportiert werden können (Transportkapazität), geteilt werden. Der sich so ergebene Betrag bestimmt die Höhe der Reisepreiserhöhung pro Person. Bei einer Änderung der Wechselkurse bestimmt sich der Umfang der Reisepreisänderung danach, in welchem Um-fang die Wechselkursänderung für uns die Erbringung der Reiseleistung verteuert. Eine Gewinnerhöhung zugunsten von uns aufgrund einer Reisepreisänderung ist nicht zulässig.
Eine Reisepreisänderung erfolgt, in dem wir Ihnen spätestens einundzwanzig (21) Tage vor Reiseantritt die Reisepreisänderung mitteilen; zu einem späteren Zeitpunkt sind Reisepreis-änderungen nicht zulässig. Falls Preiserhöhungen fünf Prozent (5%) übersteigen oder sich erhebliche Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung ergeben, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine gleichwertige Reise aus unserem Angebot anbieten können.
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgebend für die Berechnung eventuell anfallender Stornokosten ist das Eingangsdatum Ihres Rücktritts bei uns. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen Ihren Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Wenn Sie zurücktreten oder die Reise nicht antreten, können wir einen angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Soweit auf Grund von abweichenden Stornoregelungen unserer Dienstleister nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Stornoregelung als Prozentsatz des dann geschuldeten Reisepreises:
des Reisepreises (bzw. bei Nichterscheinen). Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
5.3 Sie können bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson für sich stellen. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an Ihre Stelle oder an Stelle des Reisenden in den Vertrag ein, so haften Sie und die von Ihnen gestellte Ersatzperson uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt der Ersatzperson eventuell entstehenden Mehrkosten./p>
5.4 Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
6.1 Wir können nach Reiseantritt den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise, trotz einer entsprechenden Abmahnung, vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich jemand trotz Abmahnung in erheblichem Maße vertragswidrig verhält. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Wir werden Ihnen jedoch den Wert der uns dadurch ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile auf die Kosten anrechnen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich eventueller Erstattungen durch die Leistungsträger.
6.2 Wir können bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bis zwei (2) Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die betreffende Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir informieren Sie selbstverständlich unverzüglich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, und wir leiten Ihnen unverzüglich die Rücktrittserklärung zu. Auch erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
6.3 Wir können bis vier (4) Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil die im Falle der Durchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden. Dieses Rücktrittsrecht steht uns jedoch dann nicht zu, wenn wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben (z.B. Kalkulationsfehler) oder wenn wir diese Umstände nicht nachweisen können. Sie erhalten im Falle des Rücktritts den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen aber auch durch Streikmaßnahmen Dritter oder Verwaltungsakte oder sonstige Ereignisse, die sich unserer Kontrolle entziehen, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Sie als auch wir den Reisevertrag kündigen. Wir zahlen Ihnen dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen, für die wir Anzahlungen geleistet haben, die wir nicht wieder zurückerhalten, können wir eine angemessene Entschädigung verlangen.
7.2 Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere den Reisenden zurückzubefördern, falls das vertraglich vereinbart oder gesetzlich zwingend erforderlich ist. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen die Parteien zur Hälfte, darüber hinaus-gehende Mehrkosten haben Sie zu tragen.
8.1 Gewährleistung
Ihnen stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
8.2. Haftung
Sie können unbeschadet des Rechts auf Minderung oder Kündigung nach Maßgabe der folgenden Regelungen Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben (§ 651f Abs. 1 BGB).
8.2.1 Haftungsumfang
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung;
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
- die Richtigkeit der Beschreibung aller angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gem. Punkt 3.1 vor Vertragsschluss eine Änderung erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben in z.B. Hotel- und Ortsprospekten, auf deren Entstehung wir keinen Einfluss haben, wenn wir auf diesen Umstand vor Abgabe der Reiseanmeldung durch Sie hingewiesen haben;
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
- ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.2.2 Beschränkung der Haftung
8.2.2.1 Vorausgesetzt wir haben einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart und unbeschadet eventueller Ansprüche aus Delikt, für die Punkt 8.2.2.2 gilt, ist die vertragliche Haftung von uns für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit wir den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind (§ 651h Abs. 1 BGB).
8.2.2.2 Deliktische Schadenersatzansprüche sind – wenn der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht – bei Sachschäden auf viertausend Euro (4.000,- EUR) je Person und Reise beschränkt. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang in eigenem Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäck-versicherung empfohlen.
8.2.2.3 Ein Schadenersatzanspruch gegen uns für Sach- und Personenschäden besteht abweichend von Punkt 8.2.2.1 und Punkt 8.2.2.2 nicht bzw. ist insoweit beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraus-setzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist (§ 651h Abs. 2 BGB).
Dies gilt nicht, wenn und soweit wir z. B. wegen eines Auswahl- oder Überwachungsverschuldens für den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich sind.
8.2.2.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil der von uns zu erbringenden Reiseleistungen sind, sondern lediglich als Fremdleistung vermittelt werden.
8.3 Mitwirkungspflicht
8.3.1 Jeder Reisende ist verpflichtet, im Falle von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.3.2 Sollten Sie wider Erwarten Grund zu Beanstandungen haben, sind diese an Ort und Stelle unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kommen Sie diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, so steht Ihnen kein Anspruch auf Minderung zu.
8.3.3 Bitte beachten Sie, dass Reiseleiter nicht berechtigt sind, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines (1) Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Rückreise bei uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber uns unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren.
10.1 Ihre Ansprüche nach den Regeln des Reisevertragsrechts des BGB (§§ 651c bis f) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahr-lässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei (2) Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche aus dem Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen.
10.2 Alle übrigen Ansprüche nach dem Reisevertragsrecht des BGB (§§ 651c bis f) verjähren in einem (1) Jahr.
10.3 Die Verjährung nach Punkt 10.1 und 10.2 dieser AGB beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11.1 Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern bleibt uns vorbehalten.
11.2 Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten oder diese Lücken enthalten sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Soweit Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens sind, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Für Klagen gegen uns gilt der Sitz des Reiseveranstalters als vereinbart.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für das Rechtsverhältnis, das durch die Nutzung des kostenpflichtigen Dienstes FCA TV, den Sie (nachfolgend User genannt) über die Website des FC Augsburg (www.fcaugsburg.de) abonnieren können, begründet wird. Diese Dienstleistungen erbringt die FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA, Bürgermeister-Ulrich-Straße 90, 86199 Augsburg vertreten durch deren Geschäftsführer Michael Ströll, Stefan Reuter und Klaus Hofmann. E-Mail: info@fcaugsburg.de (nachfolgend FC Augsburg genannt).
1.2 Für die Nutzung des FCA TV gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Users werden nicht anerkannt, es sei denn der FC Augsburg stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Der User ist Verbraucher, soweit der Zweck der geforderten Leistungen überwiegend nicht seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen dieses Vertrages ist der FC Augsburg.
2. Registrierung; Vertragsschluss
2.1 Um den kostenpflichtigen Dienst über die Website unter www.fcaugsburg.de zu abonnieren, muss sich der User registrieren. Er verpflichtet sich dazu, die korrekten und vollständigen Daten bei der Registrierung anzugeben, die von ihm im Falle von Änderungen auf dem jeweils aktuellen Stand gehalten werden. Auf der Website des FCA TV oder eines sonstigen Dritten ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss für die Inanspruchnahme des FCA TV enthalten. Ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrages des FCA TV geht erst vom User aus, der dieses Angebot durch das Absenden des ausgefüllten Registrierungsformulars an den FC Augsburg abgeben kann.
2.2 Der FC Augsburg kann ein vom User abgegebenes Angebot binnen zwei Wochen annehmen. Der Vertrag kommt dann zu Stande, wenn binnen dieses Zeitraums unter Annahme des vom User abgegebenen Angebots, dem User an die von ihm im Rahmen des Registrierungsformulars angegebene E-Mail-Adresse eine Bestätigung über die erfolgte Registrierung übermittelt wird.
2.3 Der FC Augsburg behält sich das Recht vor, jederzeit Erweiterungen oder Veränderungen des Angebots vorzunehmen. Dies gilt ebenso für notwendige Verbesserungen. Hierüber wird der User auf der Website des FC Augsburg informiert.
2.4 Eine Registrierung ist nur einmalig gestattet. (Falls das Passwort vergessen wurde, können sich User dieses an die von ihnen angegebene E-Mail-Adresse über die Funktion „Passwort vergessen" auf der Login-Seite unter login.fcaugsburg.de zusenden lassen).
2.5 Der User verpflichtet sich, das Passwort auch auf Nachfrage nicht bekannt zu geben.
2.6 Wenn durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Users Dritte von seinem Passwort und seinen Zugangsdaten Kenntnis erhalten, haftet der User für dadurch entstehende Schäden. Sollte er Informationen darüber besitzen, dass ein Dritter an sein Passwort gelangt ist, hat er dies dem FC Augsburg umgehend mitzuteilen.
3. Widerrufsbelehrung
Sofern der User Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Der User hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der User an
FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA
Bürgermeister-Ulrich-Straße 90
86199 Augsburg
E-Mail-Adresse: info@fcaugsburg.de
Telefax: 0821 / 650 40 589
eine eindeutige Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, abgeben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4. Folgen des Widerrufs
Wenn der User diesen Vertrag widerruft, hat der FC Augsburg alle Zahlungen, die er vom User erhalten hat unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück zu zahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim FC Augsburg eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der FC Augsburg dasselbe Zahlungsmittel, das der User bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem User wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird der FC Augsburg dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Hat der Kunde veranlasst, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist in Anspruch genommen wird, so hat er dem FC Augsburg einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den FC Augsburg von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtete, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
5. Sonstige Hinweise
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Daten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der User
1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und
2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
6. Pflichten des Users; Systemvoraussetzungen
6.1 Der Dienst darf lediglich zu privaten Zwecken genutzt werden. Eine Verwendung für geschäftliche Zwecke ist unzulässig. Insbesondere darf der User den Dienst nicht nutzen, um für andere Webseiten, Dienste oder gewerbliche Angebote Werbung zu treiben.
6.2 Der User ist ausschließlich zur persönlichen Nutzung des Dienstes berechtigt. Eine Weitergabe der Nutzungsdaten ist unzulässig. Der User haftet gegenüber dem FC Augsburg für alle Schäden aufgrund unberechtigter Weitergabe der Nutzungsdaten.
7. Vergütung kostenpflichtiger Dienstleistungen
Der Beitrag für den Dienst FCA TV ist jeweils nach erfolgreicher Registrierung voll zur Zahlung fällig und wird zu Beginn des zu berechnenden Zeitraums eingezogen. Die Abbuchung wiederholt sich in dem vom User gewählten Abo-Zeitraum. Die E-Mail-Bestätigung des FC Augsburg dient dabei als Rechnung.
8. Laufzeit; Kündigung
8.1 Der Dienst FCA TV wird nach Wahl des Users als Monats-Abo oder als Jahres-Abo ausgestaltet. Entsprechend beträgt die Laufzeit des Abonnements einen Monat oder ein Kalenderjahr ab Vertragsschluss. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch FC Augsburg in Form der Übersendung einer Vertragsbestätigung in Textform zustande.
8.2 Der Dienst FCA TV läuft für den vom User bestellten Abonnementzeitraum fest. Danach verlängert er sich automatisch jeweils um den zuletzt bestellten Zeitraum, jedoch höchstens um ein weiteres Jahr. Der User kann das Abonnement bis jeweils einen Tag vor Ende des Abonnementzeitraums zum Ende des Abonnementzeitraums ordentlich kündigen und hat bis zum Ende des Abonnementzeitraums weiterhin die Möglichkeit, das Angebot des FCA TV zu nutzen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung beim FC Augsburg.
8.3 Dem FC Augsburg steht ebenfalls ein ordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist vor dem Beendigungszeitpunkt des jeweiligen User-Abonnements zu.
8.4 Kommt der User seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz erfolgter – mit einer angemessenen Fristsetzung versehenen – Mahnung nicht nach, kann der FC Augsburg den Vertrag fristlos kündigen und die Zugangsdaten des Users fristlos sperren. Die Mahnung kann an die vom User zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse erfolgen.
8.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen lassen das Recht sowohl vom FC Augsburg als auch vom User zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund unberührt.
8.6 Der User kann das Abonnement im Online-Ticketshop unter www.lms-ticket.de/fcaugsburg kündigen. Hierzu begibt sich der User auf die Seite „Mein Konto“, wo er die laufenden Abos einsehen und kündigen kann. Das Ende des Abonnementzeitraums kann dort ebenfalls eingesehen werden. Im Übrigen hat jede Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei zu erfolgen, wobei sich der FC Augsburg der ihm zuletzt vom User mitgeteilten Adress- und Kommunikationsdaten bedienen kann.
9. Nutzungsrechte (insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte)
9.1 Soweit dies für die Inanspruchnahme des Dienstes von FCA TV erforderlich ist, erhält der User ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von ihm abonnierten FCA TV-Inhalten. Der User ist insbesondere nicht berechtigt, die Inhalte in irgendeiner Weise zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
9.2 Ohne ausdrückliche und gesondert beim FC Augsburg einzuholende schriftliche Genehmigung darf das Angebot von FCA TV nur für private Zwecke genutzt werden. Eine Verwendung für geschäftliche Zwecke ist unzulässig. Insbesondere darf mit den vom FC Augsburg bereit gestellten Inhalten nicht für andere Webseiten, gewerbliche Angebote oder Dienstleistungen geworben werden.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Soweit der User Kaufmann ist, ist Augsburg Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem FC Augsburg.
10.2 Soweit es sich beim User um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der User in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alles Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem User und dem FC Augsburg der Sitz des FC Augsburg.
11. Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Anwendbares Recht
Auf Verträge zwischen dem FC Augsburg und dem User findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften sind von der Rechtswahl ausgenommen.
13. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
13.1 Der FC Augsburg behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen auch während der jeweils aktuellen Abonnementslaufzeit für eine künftige Nutzung des Diensteangebots des FCA TV zu ändern. Die Änderung der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen wird auf der Website www.fcaugsburg.de bekanntgegeben und dem User auch an die von ihm im Rahmen des Dienstes zuletzt mitgeteilte E-Mail-Adresse mitgeteilt. Der User wird hierbei darauf hingewiesen, dass die Änderungen als abgenommen gelten, wenn er nicht binnen 6 Wochen den Änderungen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) an die unter 1. genannte Kontaktadresse widerspricht.
13.2 Erfolgt ein solcher Widerspruch des Users, wird der Vertrag grundsätzlich ohne die Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen fortgesetzt. Teilt hingegen der FC Augsburg dem User innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des User-Widerspruchs mit, dass eine Fortsetzung des Abonnements zu den bisherigen Bedingungen nicht möglich ist (z. B. wegen technischen Veränderungen), kann der User innerhalb von weiteren 4 Wochen nach Zugang einer solchen Mitteilung seinerseits in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) außerordentlich und mit sofortiger Wirkung kündigen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelnen Klauseln oder Klauselteile unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Anbieter:
FC Augsburg 1907 GmbH & Co. KGaA
Bürgermeister-Ulrich-Str. 90
86199 Augsburg
Tel: 0821 / 650 40 0
Fax: 0821 / 650 40 589
USt-ID Nr.: DE-814670300 AG Augsburg
HRB 21446
Stand: August 2020